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Secure Code Warrior Software-as-a-Service-Abonnementvertrag

Dieser Software-as-a-Service-Abonnementvertrag (Abonnementvertrag) für das Recht, unter anderem auf die SCW-Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen, zwischen dem SCW und dem Kunden, wie nachstehend definiert, gilt ab dem Datum, an dem die letzte Partei den Abonnementvertrag unterzeichnet oder ein Abonnementbestellformular akzeptiert, das darauf verweist (Startdatum).

Der Abonnementvertrag (einschließlich der SLAs und des Abonnement-Bestellformulars und, falls zutreffend, der Datenschutzvereinbarung) legt die Bedingungen zwischen SCW und dem Kunden fest und bildet, wenn er von beiden Parteien unterzeichnet wird, eine rechtsverbindliche und durchsetzbare Vereinbarung zwischen ihnen.

SCW und der Kunde können im Folgenden einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNGEN

Die folgenden Begriffe haben die im Folgenden festgelegte Bedeutung:

Verbundene Unternehmen bezeichnet ein Unternehmen, an dem eine der Vertragsparteien entweder vollständig beteiligt ist oder eine Mehrheitsbeteiligung hält, und schließt Tochtergesellschaften, wie dieser Begriff üblicherweise verwendet wird, und verbundene Körperschaften gemäß der Definition im Corporations Act 2001 (Cth) ein.

Anwendbares Datenschutzrecht bezeichnet alle Gesetze/Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die für SCW und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden in Bezug auf die SCW-Angebote und diesen Abonnementvertrag gelten.

Kunde bezeichnet die im Unterschriftsblock dieses Abonnementvertrags aufgeführte juristische Person, die mit der Unterzeichnung dieses Abonnementvertrags oder in einem Abonnementbestellformular, das auf diesen Abonnementvertrag verweist, ein Abonnement erwirbt.

Kundendaten bezeichnet 1) alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, die es SCW ermöglichen, dem Kunden und seinen Endnutzern den Zugang zur SCW-Plattform und deren Nutzung zu ermöglichen, und 2) personenbezogene Daten, die von SCW als Auftragsverarbeiter im Namen des Kunden (dem für die Verarbeitung Verantwortlichen) verarbeitet werden. Verarbeitet SCW personenbezogene Daten als unabhängiger für die Verarbeitung Verantwortlicher, so geschieht dies in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von SCW, deren aktuellste Fassung unter https://www.securecodewarrior.com/trust/privacy-policy zu finden ist .

De-identifizierte Daten bezeichnet alle Kundendaten, einschließlich abgeleiteter Daten, die zusammengefasst, bereinigt, gehasht, verschleiert oder anderweitig verarbeitet wurden, so dass diese Daten oder Informationen nicht mehr mit dem Kunden oder einer Person, einem Konto, einem Gerät oder einer Organisation in Verbindung gebracht oder identifiziert werden können.

Defekt bezeichnet einen Defekt, Fehler oder Bug, der sich wesentlich nachteilig auf das Erscheinungsbild, den Betrieb oder die Funktionalität der SCW-Plattform auswirkt, jedoch unter Ausschluss von Defekten, Fehlern oder Bugs, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden, durch Ausfälle des Internets oder eines Teils des Internets oder durch einen Mechanismus verursacht werden, der dazu bestimmt ist oder verwendet wird, die SCW-Plattform zu deaktivieren, zu löschen, zu verändern oder zu schädigen.

Gerät bezeichnet einen einzelnen Personalcomputer, eine Workstation, ein Mobiltelefon, ein Tablet oder ein anderes elektronisches Gerät.

Endnutzer bezeichnet eine oder mehrere Personen, die beim Kunden angestellt und/oder anderweitig von ihm autorisiert sind und denen der Kunde ein Abonnement für den Zugang und die Nutzung der SCW-Plattform zur Verfügung stellt.

Insolvenzereignis bezeichnet eine Situation, in der in Bezug auf eine der Parteien (1) eine Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (2) ein Konkursverwalter oder Verwalter über die Partei oder einen Teil ihrer jeweiligen Unternehmen oder Vermögenswerte bestellt wird; (3) ein Beschluss zur Auflösung der Partei vorgeschlagen (oder angeordnet) wird, in der Erwartung, dass eine solche Anordnung zum Zweck einer gutgläubigen Sanierung vorgeschlagen wird; (4) ein zuständiges Gericht einen entsprechenden Beschluß faßt; (5) eine Zwangsverwaltung angeordnet wird; (6) ein Vergleich mit den Gläubigern geschlossen wird oder ein ähnliches Verfahren wie eines der vorgenannten in einer Rechtsordnung eingeleitet wird, oder wenn die Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.

Geistiges Eigentum bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, wo in der Welt sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an Computersoftware, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domänennamen, Rechte an einem Geschäftswert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, eingetragene Muster und sonstige Rechte an Mustern, alle Anwendungen oder Anwendungsrechte dieser Rechte, einschließlich Codes, Sequenzen, abgeleitete Werke, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Geschäftsbezeichnungen, Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Patente, kleine Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Design, Organisation, Struktur, Schnittstellen, Dokumentation (einschließlich der SCW-Materialien), Daten und andere verwandte Rechte.

Bösartiger Code bezeichnet eine "Hintertür", ein "Drop Dead Device", eine "Zeitbombe", ein "Trojanisches Pferd", einen "Virus", einen "Wurm", eine "Spyware" (wie diese Begriffe in der Softwarebranche üblicherweise verstanden werden) oder einen anderen Code, der eine der folgenden Funktionen hat: (a) Störung, Deaktivierung oder Beeinträchtigung des Betriebs eines Computersystems oder Netzwerks oder eines anderen Geräts, auf dem ein solcher Code gespeichert oder installiert ist, oder Gewährung eines unbefugten Zugriffs darauf, oder (b) Beeinträchtigung des Datenschutzes oder der Datensicherheit der SCW-Plattform, der Kundendaten oder Beschädigung oder Zerstörung von Daten oder Dateien, in jedem Fall ohne Genehmigung und ohne Zustimmung von SCW.

Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher haben dieselbe Bedeutung wie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 (GDPR) und können so ausgelegt werden, dass sie ähnliche Begriffe/Konzepte umfassen, die in anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen verwendet werden.

SCW bezeichnet die im Unterschriftsblock dieses Abonnementvertrags oder in einem Abonnementbestellformular, das auf diesen Abonnementvertrag verweist, aufgeführte Secure Code Warrior Einheit und ihre verbundenen Unternehmen.

SCW-Plattform bezeichnet Computersoftware, die von Secure Code Warrior Limited entwickelt wurde und ihr gehört und dem Kunden als Dienstleistung über das Internet zur Verfügung gestellt wird, einschließlich SCW-Materialien, Aktualisierungen, Ergänzungen, Änderungen, Hinzufügungen und/oder Anpassungen der SCW-Plattform, um bestimmte Merkmale und/oder Funktionen gemäß den Bedingungen dieses Abonnementvertrags zu ermöglichen oder aufzunehmen.

SCW-Materialien bezeichnet alle elektronischen oder schriftlichen Hilfsmittel, Handbücher, Benutzeranleitungen, technische Literatur, Schulungsmaterial, Demomaterialien, Spezifikationen und alle anderen damit zusammenhängenden Materialien, die dem Kunden von SCW zur Verfügung gestellt werden und auf die der Kunde auch über die SCW-Plattform zugreifen kann.

SLAs bezeichnet das Service Level Agreement des SCW, dessen aktuellste Fassung unter https://www.securecodewarrior.com/trust/service-level-agreement abgerufen werden kann.

Abonnement bezeichnet die Dauer, für die der Kunde das Recht hat, auf die SCW-Plattform zuzugreifen und sie gemäß diesem Abonnementvertrag und dem entsprechenden Abonnement-Bestellformular zu nutzen.

Abonnement-Gebühr bezeichnet die vom Kunden für den Zugang zur und die Nutzung der SCW-Plattform zu zahlende Gebühr, deren Höhe im Bestellformular für das Abonnement angegeben ist.

Abonnement-Bestellformular bezeichnet das Dokument, in dem die jeweiligen Abonnements, die dem Kunden von SCW zur Verfügung gestellt werden sollen, die Abonnementgebühr, die Abonnementlaufzeit und andere Einzelheiten für jede Transaktion zwischen den Parteien oder zwischen dem Kunden und einem von SCW zugelassenen Wiederverkäufer angegeben sind.

Laufzeit des Abonnements bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde Zugang zu den SCW-Angeboten hat, wie im Bestellformular für das Abonnement angegeben.

2. SCW LEARNING PLATFORM

2.1. Die SCW-Plattform bietet dem Kunden ein integriertes Paket von Schulungen und Werkzeugen für sicheren Code, einschließlich praktischer Schulungen, Team tournaments, Echtzeit-Coaching-Plug-in, Lernen im eigenen Tempo für verschiedene Qualifikationsstufen und Online-Bewertungen.

2.2. Die SCW-Plattform wird über ein für den Kunden eingerichtetes Konto zur Verfügung gestellt. Das Recht des Kunden, auf das Abonnement für die SCW-Plattform zuzugreifen und es zu nutzen, ist webbasiert und nur gemäß den Bedingungen dieses Abonnementvertrags und des anwendbaren Abonnementbestellformulars.

3. TERMIN

3.1. Dieser Abonnementvertrag beginnt am Startdatum und bleibt so lange in Kraft, wie ein Abonnementauftragsformular, das auf diesen Abonnementvertrag verweist, in Kraft bleibt, es sei denn, er wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Abonnementvertrags früher gekündigt.

3.2. Bei Beendigung oder Ablauf des Abonnementvertrags oder des entsprechenden Abonnementbestellformulars ist der Zugang des Kunden und seiner Endnutzer zur SCW-Plattform und deren Nutzung nicht mehr verfügbar. Weder der Kunde noch die Endnutzer haben Zugang zur SCW-Plattform und den darin enthaltenen Daten oder nutzen diese.

4. RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN

4.1. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Abonnementvertrags durch den Kunden und der fristgerechten Zahlung aller Abonnementgebühren wird dem Kunden (einschließlich seiner Endnutzer) ein begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht exklusives Abonnement für den Zugriff auf und die Nutzung der SCW-Plattform auf Geräten über einen beliebigen Standard-Webbrowser während der Abonnementdauer gewährt.

4.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und wird dafür sorgen, dass seine Endnutzer die SCW-Plattform nur für seine internen Geschäftszwecke nutzen und darauf zugreifen.

4.3. Der Kunde darf nicht und wird dafür sorgen, dass seine Endnutzer dies nicht tun:

(a) die SCW-Plattform oder Teile davon zu rahmen, zu reproduzieren oder anderweitig neu zu veröffentlichen, weiterzuverkaufen oder weiterzuverteilen

(b) auf die SCW-Plattform in einer Weise zuzugreifen oder sie zu nutzen, die Schäden an der SCW-Plattform oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der SCW-Plattform oder eines der Bereiche oder Dienste auf der SCW-Plattform verursacht oder verursachen kann;

(c) auf die SCW-Plattform in einer Weise zuzugreifen oder sie zu nutzen, die ungesetzlich, illegal, betrügerisch oder schädlich ist, oder in Verbindung mit einer ungesetzlichen, illegalen, betrügerischen, unethischen, unangemessenen oder schädlichen Aktivität, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausnutzung oder den Erwerb von Fähigkeiten für illegale oder bösartige Angriffe;

(d) seinen Endnutzern oder Dritten zu gestatten, zu versuchen, die SCW-Plattform ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke zu erstellen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, herunterzuladen, zu übertragen oder zu verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Objektcode und den Quellcode, in jeglicher Form oder in jeglichem Medium oder mit jeglichen Mitteln;

(e) die SCW-Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, in Unterlizenz zu vergeben, zu übertragen oder Dritten den Zugang zur Plattform oder deren Nutzung zu ermöglichen; oder

(f) ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SCW auf die SCW-Plattform zuzugreifen oder sie für kommerzielle Zwecke oder öffentliche Darstellungen zu nutzen, unabhängig davon, ob diese kommerziell oder nicht kommerziell sind.

4.4. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Abonnements für bestimmte Endnutzer bestimmt sind und nicht von mehr als einem Endnutzer geteilt oder genutzt werden können und nicht zwischen Endnutzern mit der Absicht übertragen werden dürfen, die im entsprechenden Abonnement-Bestellformular angegebene Anzahl von Endnutzern zu umgehen. Abonnements können nur auf neue Endnutzer von Endnutzern übertragen werden, die keinen Zugang mehr zur SCW-Plattform haben, oder anderweitig mit ausdrücklicher Zustimmung von SCW.

4.5. Der Kunde ist berechtigt, während der Abonnementlaufzeit zusätzliche Endnutzer zu der im Abonnementbestellformular angegebenen Lizenzmenge hinzuzufügen. Danach werden dem Kunden die zusätzlichen Endnutzer zu dem im jeweiligen Abonnementbestellformular angegebenen Preis pro Endnutzer in Rechnung gestellt, und zwar anteilig bis zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit (oder gegebenenfalls der Verlängerungslaufzeit).

4.6. Überschreitet der Kunde die im Abonnement-Bestellformular angegebene Anzahl von Endnutzern (und hat er nicht den in Abschnitt 4.5 beschriebenen Prozess durchlaufen), behält sich SCW das Recht vor, dem Kunden jeden zusätzlichen Endnutzer in Rechnung zu stellen. Die Anzahl der zusätzlichen Endnutzer wird dem Kunden zu dem im jeweiligen Abonnementbestellformular angegebenen Preis pro Endnutzer in Rechnung gestellt, und zwar anteilig bis zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit (oder ggf. der Verlängerungslaufzeit).

4.7. Software von Drittanbietern. SCW verwendet bestimmte Drittanbieter- und Open-Source-Software in seiner SCW-Plattform. Die Software von Drittanbietern und Open-Source-Software beeinträchtigt nicht (a) die hierin vorgesehenen Lizenzrechte oder schränkt die Fähigkeit des Kunden ein, die SCW-Plattform in Übereinstimmung mit den geltenden SCW-Materialien zu nutzen, oder (b) begründet eine Verpflichtung des Kunden, die Software oder Produkte des Kunden unter einer Open-Source- oder ähnlichen Lizenz zu lizenzieren.

4.8. Nutzung durch Verbundene Unternehmen. Der Kunde kann jedem seiner verbundenen Unternehmen, das sich in derselben Region befindet, in der der Kunde seinen Sitz hat, gestatten, alle oder einen Teil der in diesem Abschnitt 4 gewährten Rechte ausschließlich im Namen des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen auszuüben, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde dem verbundenen Unternehmen eine Kopie dieses Abonnementvertrags zur Verfügung stellt, (b) das verbundene Unternehmen diese Rechte nur zum Nutzen des Kunden oder zu Bedingungen ausüben darf, die SCW in allen wesentlichen Punkten nicht weniger schützen als die in diesem Abonnementvertrag dargelegten, (c) der Kunde allein gegenüber SCW haftet und das verbundene Unternehmen schadlos hält, (c) der Kunde bleibt SCW gegenüber allein haftbar für die Handlungen und Unterlassungen des Verbundenen Unternehmens und wird SCW für jede Verletzung dieses Abonnementvertrags entschädigen, die aus solchen Handlungen oder Unterlassungen resultiert, und (d) die Nutzung der SCW-Plattform durch Verbundene Unternehmen wird bei der Berechnung der lizenzierten Endnutzer auf die Nutzung des Kunden angerechnet. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn ein verbundenes Unternehmen des Kunden ein Abonnement-Bestellformular direkt mit SCW ausführt, das auf diesen Abonnementvertrag verweist, ist dieses Abonnement-Bestellformular eine separate Verpflichtung des verbundenen Unternehmens und nur dieses verbundene Unternehmen hat Rechte und Pflichten in Bezug auf dieses Abonnement-Bestellformular. Für den Fall, dass ein verbundenes Unternehmen in einer anderen Region als der Kunde auf die SCW-Plattform zugreifen oder diese nutzen möchte, werden die Parteien nach Treu und Glauben daran arbeiten, zu diesem Zweck einen Beitrittsvertrag oder einen lokalen Übernahmevertrag abzuschließen.

5. UNTERSTÜTZUNG

5.1. SCW gibt keine Zusicherungen, Empfehlungen, Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Eignung der SCW-Plattform für den Kunden ab.

5.2. SCW wird die SCW-Plattform warten und alle Supportleistungen zu den in den SLAs festgelegten Bedingungen erbringen.

6. GEBÜHREN und BEZAHLUNG

6.1. Der Kunde stimmt zu, eine Abonnementgebühr für das Recht auf Zugang und Nutzung der SCW-Plattform zu zahlen. Die Höhe der Abonnementgebühr und die Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular für das Abonnement angegeben. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind alle Abonnementgebühren unkündbar und alle gezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet.

6.2. Die Abonnementgebühr enthält keine anwendbaren Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) und die Mehrwertsteuer (VAT), die gegebenenfalls auf die Gebühr aufgeschlagen werden, und wie anderweitig im Bestellformular für das Abonnement dargelegt.

6.3. Der Kunde ist für die Zahlung aller anwendbaren Steuern verantwortlich, die der Kunde aufgrund des Abschlusses dieses Abonnementvertrags oder eines Abonnementbestellformulars schuldet.

6.4. Wenn der Kunde einen Teil einer Rechnung bestreiten möchte, muss er SCW innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich benachrichtigen und dabei den Grund für die Bestreitung und den bestrittenen Betrag erläutern (eine bestrittene Rechnung). Wenn SCW nicht innerhalb dieser Frist über die Beanstandung einer Rechnung informiert wird, gilt die Rechnung als unbestritten und ist gemäß den Bedingungen des Abonnementauftragsformulars fällig und zahlbar. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um strittige Rechnungen zügig zu klären. Ist nur ein Teil der Rechnung strittig, zahlt der Kunde den unstrittigen Betrag zum Fälligkeitsdatum der Zahlung.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Im Zusammenhang mit diesem Abonnementvertrag kann jede Partei oder deren verbundene Unternehmen der anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen ("offenlegende Partei") bestimmte vertrauliche Informationen (wie hierin definiert) offenlegen oder bereits offengelegt haben, von denen die offenlegende Partei wünscht, dass sie von der empfangenden Partei als vertraulich behandelt werden. Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen sind "vertrauliche Informationen" alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Einsichtnahme in greifbare Gegenstände offenbart, (i) die als "vertraulich", "geschützt" oder ähnlich gekennzeichnet sind oder (ii) von denen eine vernünftige Person aufgrund der Umstände, unter denen sie offenbart wurden, annehmen würde, dass sie vertraulich sind. Vertrauliche Informationen können in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, einschließlich geschäftlicher, technischer und anderer ähnlicher Informationen, die offengelegt werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gelten so lange, bis alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, öffentlich bekannt und ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei allgemein zugänglich gemacht werden.

(a) Vertraulichkeitsverpflichtungen. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur zum Zweck der Erfüllung dieses Zeichnungsvertrags oder des entsprechenden Zeichnungsauftragsformulars verwenden und muss die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt schützen, die die empfangende Partei zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen geschützten Informationen von gleicher Bedeutung anwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger als der angemessenen Sorgfalt. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen weder mündlich noch schriftlich an Dritte weitergeben, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei solche vertraulichen Informationen (i) in dem Maße weitergeben darf, wie es für die empfangende Partei erforderlich ist, um einem anwendbaren Gesetz oder einer gültigen gerichtlichen Anordnung nachzukommen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vorher schriftlich über die erforderliche Offenlegung informiert (soweit dies rechtlich zulässig ist), um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzverfügung zu erwirken, und mit der offenlegenden Partei bei deren Bemühungen um eine solche Schutzverfügung auf Kosten der offenlegenden Partei angemessen zusammenarbeitet; oder (ii) an die Direktoren, Angestellten, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzberater und unabhängigen Auftragnehmer ("Vertreter") der empfangenden Partei, die diese Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Zeichnungsvertrags oder des betreffenden Zeichnungsauftragsformulars kennen müssen und die in ähnlicher Weise durch eine schriftliche Vereinbarung mit der empfangenden Partei zum Schutz der Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen verpflichtet sind. Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie von einem Missbrauch oder einer widerrechtlichen Aneignung der vertraulichen Informationen Kenntnis erlangt, und ist für jede Verletzung dieses Abonnementvertrags durch ihre Vertreter voll verantwortlich und haftbar.

(b) Ausnahmen. Die hierin beschriebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die (i) ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden und allgemein zugänglich sind; (ii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden, wie aus den Akten und Aufzeichnungen der empfangenden Partei unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Offenlegung hervorgeht; (iii) von der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurde, ohne dass dieser gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen verstoßen hat; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder auf diese Bezug zu nehmen, wie aus den Unterlagen und anderen kompetenten Beweisen im Besitz der empfangenden Partei hervorgeht; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich als nicht mehr vertraulich eingestuft wurde.

7.2 Datenschutz und Privatsphäre. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht einzuhalten. Für die Verarbeitung von Kundendaten gilt die jeweils aktuelle Fassung des Data Processing Addendum (DPA) von SCW. Das DPA ist zu finden unter: https://www.securecodewarrior.com/trust/data-processing-addendum.

7.3Sicherheit und Compliance. SCW wird bei der Bereitstellung der SCW-Plattform handelsübliche, branchenübliche Sicherheitstechnologien verwenden. SCW hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen eingeführt und wird diese beibehalten, einschließlich Informationssicherheitsrichtlinien und Sicherheitsvorkehrungen, die auf die Einhaltung internationaler Standards wie ISO/IEC 27001, 27701 und SOC (Service Organisation Control) Typ 2 ausgerichtet sind, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit von Kundendaten zu bewahren und vor unbefugter oder unrechtmäßiger Offenlegung oder Beschädigung von oder Zugriff auf diese Daten zu schützen. Weitere Informationen über die Sicherheits- und Datenschutzpraktiken von SCW finden Sie im SCW Trust Centre - https://www.securecodewarrior.com/trust.

8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. SCW besitzt und behält alle weltweiten Rechte, Titel, Interessen und das Eigentum an der SCW-Plattform, einschließlich und ohne Einschränkung aller geistigen Eigentumsrechte an der SCW-Plattform. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass dieser Abonnementvertrag und sein Zugang und seine Nutzung der SCW-Plattform weder ihm noch einem seiner Endnutzer einen Titel oder ein Eigentum an der SCW-Plattform überträgt.

8.2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass SCW eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz hat, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstiges Feedback, das der Kunde, einschließlich der Endnutzer, in Bezug auf den Betrieb der SCW-Plattform zur Verfügung stellt, zu verwenden oder in die SCW-Plattform zu integrieren.

8.3Verwendung von Kundendaten. SCW ist berechtigt, Kundendaten während der Laufzeit eines Abonnementauftragsformulars zu verwenden und zu verarbeiten, um die SCW-Plattform bereitzustellen, einschließlich: (a) um technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, (b) um die Nutzung der SCW-Plattform durch den Kunden zu beobachten, (c) um die SCW-Plattform zu verbessern und/oder (d) anderweitig auf Wunsch des Kunden. SCW wird die Kundendaten nicht weitergeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Gerichtsverfahren, oder es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden vor.

8.4Eigentum an den Kundendaten. Mit Ausnahme der hier ausdrücklich gewährten Rechte behält der Kunde alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten.

8.5 Nicht identifizierte Daten. SCW kann De-Identifizierte Daten in Verbindung mit dem Betrieb des Unternehmens sammeln, verwenden und verarbeiten, was Folgendes beinhaltet: (a) Benchmarking und die Erstellung ähnlicher operativer Gesamtstatistiken in Bezug auf die SCW-Plattform und/oder (b) das Anbieten, Entwickeln und Verbessern aktueller und zukünftiger Produkte und Dienste; vorausgesetzt jedoch, dass solche de-identifizierten Daten von SCW nicht verwendet werden können, um den Kunden oder eine Person, ein Konto, ein Gerät oder eine Organisation zu identifizieren. De-identifizierte Daten gelten nicht als "vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung.

9. VERSICHERUNG

JedeVertragspartei verpflichtet sich, während der Laufzeit des Abonnements angemessene Versicherungen zu unterhalten, die den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, eine Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Cyberversicherung umfassen.

10. GARANTIEN

10.1. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie:

(a) ordnungsgemäß ermächtigt sind, den Zeichnungsvertrag zu schließen;

(b) ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dem Zeichnungsvertrag mit der gebotenen Sorgfalt, Sachkenntnis und Professionalität erfüllen werden;

(c) sich nicht als Angestellter ausgeben oder in anderer Weise mit der anderen Partei in Verbindung stehen, außer wie im Zeichnungsvertrag vorgesehen

10.2. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:

(a) er sich beim Abschluss dieses Zeichnungsvertrags auf seine eigenen Fähigkeiten und sein eigenes Urteilsvermögen oder auf das seiner Berater verlassen hat; und

(b) SCW Learning, einschließlich aller SCW-Materialien, sind ein Standarddienst und -material, das SCW-Kunden im Allgemeinen zur Verfügung gestellt wird, und sie wurden nicht entwickelt, um die Anforderungen des Kunden oder der verbundenen Unternehmen zu erfüllen; und es liegt in der Verantwortung des Kunden und der verbundenen Unternehmen, zu überprüfen, ob die Merkmale, Einrichtungen und Funktionen des Dienstes ihren Anforderungen entsprechen.

10.3HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN WIRD DIE SCW-PLATTFORM OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND OHNE VERFÜGBARKEITSGARANTIE" BEREITGESTELLT. SCW UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND ZUSICHERUNG AB, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FUNKTIONALITÄT, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND. SCW ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SCW-PLATTFORM OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELT, DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT, SICHER ODER FEHLERFREI IST. DIE DAUER DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GARANTIEN IST JEDOCH, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUF DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE GARANTIEZEIT BESCHRÄNKT.

11. SUSPENSION. SCW kann den Zugang des Kunden zur SCW-Plattform aus folgenden Gründen aussetzen: (i) verspätete Zahlung/Nichtzahlung von Abonnementgebühren, die nicht in gutem Glauben bestritten werden, (ii) Nichterneuerung der SCW-Plattform durch den Kunden, (iii) Verstoß des Kunden oder seiner Endnutzer gegen Abschnitt 4 (Kundenrechte und -beschränkungen) oder (iv) wenn SCW die Aussetzung für angemessen erachtet, um die Einführung bösartiger Software, einen Sicherheitsvorfall oder andere Schäden für den Kunden, SCW oder andere Kunden von SCW zu verhindern oder zu beheben. SCW wird den Kunden über eine solche Aussetzung informieren. SCW wird sich nach Kräften bemühen, die Aussetzung auf die betroffenen Endnutzer oder die SCW-Plattform zu beschränken, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, und wird die Verfügbarkeit derselben unverzüglich wiederherstellen, sobald die Probleme, die zur Aussetzung geführt haben, behoben sind. Eine solche Aussetzung berührt in keiner Weise die sonstigen Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieses Abonnementvertrags. Wenn die der Aussetzung zugrunde liegenden Bedingungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung des Kunden durch SCW über die Aussetzung behoben werden, kann SCW diesen Abonnementvertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen.

12. KÜNDIGUNG

12.1. Jede Partei kann den Abonnementvertrag und jeden anwendbaren Abonnementauftrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Bedingung dieses Abonnementvertrags oder des anwendbaren Abonnementauftrags verletzt, die nicht behoben werden kann; (b) die andere Partei eine Verletzung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die andere Partei behebt, vorausgesetzt, dass in jedem Fall einer behaupteten Verletzung: (i) die nicht verletzende Vertragspartei die verletzende Vertragspartei schriftlich von der Verletzung benachrichtigt und (ii) die verletzende Vertragspartei die Verletzung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen (oder einer anderen von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegten Frist) nach Erhalt der Benachrichtigung behebt; (c) ein Insolvenzereignis in Bezug auf eine der Vertragsparteien eintritt; oder (d) eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht eine Vertragspartei dazu auffordert oder auffordert.

12.2Bei Ablauf oder Kündigung dieses Abonnementvertrags erlöschen alle Lizenzen (und das Recht des Kunden auf Zugang und Nutzung des SCW Learning Platform) sofort.

13. HAFTUNGSANSPRÜCHE

13.1. SCW wird auf eigene Kosten (a) jede Klage abwehren oder beilegen, die von einem nicht angeschlossenen Dritten gegen den Kunden erhoben wird und in der behauptet wird, dass die autorisierte Nutzung der SCW-Plattform durch den Kunden die Urheber-, Marken- oder Patentrechte dieses Dritten verletzt ("Klage"), und (b) jeden Vergleich, dem SCW in Bezug auf eine solche Klage zustimmt, oder jeden Schadensersatz zahlen, der einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Klage endgültig zugesprochen wird. Wenn sich herausstellt, dass der normale Betrieb, der Besitz oder die Nutzung der SCW-Plattform ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, oder SCW dies für wahrscheinlich hält, wird SCW nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, weiterhin auf die SCW-Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen; (ii) die SCW-Plattform reparieren, modifizieren oder ersetzen, so dass sie keine Rechte mehr verletzt; und in den Fällen, in denen weder (i) noch (ii) möglich sind, (iii) eine anteilige Rückerstattung der für die SCW-Plattform gezahlten Abonnementgebühren, die zu der Entschädigung geführt haben, leisten, berechnet für die verbleibende Laufzeit der betreffenden SCW-Plattform ab dem Datum, an dem SCW über den Anspruch eines Dritten informiert wurde.

13.2. Diese Entschädigung ist abhängig von: (i) dass der Kunde einen Anspruch wegen einer Rechtsverletzung unverzüglich anzeigt und bei der Verteidigung angemessen unterstützt, (ii) dass SCW das alleinige Recht hat, die Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren, vorausgesetzt, dass die Beilegung keine Zahlung oder ein Eingeständnis der Haftung seitens des Kunden erfordert, und (iii) dass der Kunde keine Maßnahmen ergreift, die den Verteidigungs- oder Beilegungsprozess behindern, oder dass er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen, die von SCW vernünftigerweise angeordnet werden.

13.3SCW hat keine Entschädigungsverpflichtungen für Ansprüche, die sich ergeben aus: (a) einer Kombination der SCW-Plattform mit Produkten, die nicht von SCW geliefert oder schriftlich genehmigt wurden, (b) einer Reparatur, Anpassung, Modifikation oder Veränderung der SCW-Plattform durch den Kunden oder einen Dritten, sofern diese nicht schriftlich von SCW genehmigt wurde, (c) einer Weigerung des Kunden, eine nicht verletzende Version der SCW-Plattform zu installieren und zu nutzen, oder (d) einer Nutzung der SCW-Plattform unter Verletzung dieses Abonnementvertrags. Dieser Abschnitt 13 (Entschädigungen) legt die gesamte Haftung von SCW in Bezug auf alle Ansprüche fest, die der Entschädigung unterliegen.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1. Mit Ausnahme der Verpflichtungen von SCW gemäß Abschnitt 13 (Freistellungen) übersteigt die maximale Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche, die sich aus diesem Abonnementvertrag oder dem anwendbaren Abonnementbestellformular ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unter keinen Umständen einen Betrag, der der Abonnementgebühr entspricht, die vom Kunden für den Zugang zur und die Nutzung der SCW-Plattform in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das zu dem Anspruch geführt hat, gezahlt wurde oder zu zahlen ist. Diese Haftungsbeschränkung war und ist ein ausdrücklicher Teil der Vereinbarung zwischen SCW und dem Kunden und war ein entscheidender Faktor bei der Festlegung der vom Kunden zu zahlenden Abonnementgebühren.

14.2. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN, SEI ES AUS VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, STRAFBEWEHRTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, FOLGERICHTIGE ODER UNVORHERSEHBARE VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN, GEWINNVERLUSTE, EINKOMMENSVERLUSTE, VERLUSTE ERWARTETER EINSPARUNGEN, GESCHÄFTSVERLUSTE, VERLUSTE VON GELEGENHEIT, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, WIE AUCH IMMER DIESE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

15. ESKALATION VON STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT

15.1. Dieser Abonnementvertrag und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Zugang zur und der Nutzung der SCW-Plattform gemäß den Bedingungen des Abonnementvertrags ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der folgenden Gesetze, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts dieser Gesetze:

(a) wenn die SCW-Einheit Secure Code Warrior Pty Limited ist: die Gesetze von New South Wales vor einem zuständigen Gericht in Sydney, New South Wales;

(b) wenn es sich bei dem SCW-Unternehmen um Secure Code Warrior handelt: die Gesetze des Staates New York vor einem zuständigen Gericht in New York City, New York; und

(c) wenn es sich bei dem SCW-Unternehmen um Secure Code Warrior Ltd handelt: die Gesetze von England und Wales vor einem zuständigen Gericht in London, England.

15.2. Informelle Beilegung von Streitigkeiten. Die Parteien vereinbaren, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen in Bezug auf diesen Zeichnungsvertrag oder die Rechte und/oder Pflichten einer der Parteien oder in Bezug auf eine in diesem Zeichnungsvertrag vorgesehene Transaktion in erster Instanz, soweit möglich, durch informelle Treffen und Diskussionen zwischen geeigneten Vertretern der Parteien, die zur Beilegung solcher Streitigkeiten befugt sind, beigelegt werden sollen.

16. VERSCHIEDENES

16.1. Keine Agentur. Dieser Abonnementvertrag und das Recht des Kunden, auf die SCW-Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, begründet keine Beziehung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, eines Arbeitsverhältnisses, einer Franchise oder einer Agentur zwischen dem Kunden und SCW.

16.2. Abtretung. Keine Partei darf den Zeichnungsvertrag oder ihre Rechte und Pflichten aus dem Zeichnungsvertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, deren Zustimmung nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf. Jeder Versuch, den Zeichnungsvertrag oder die Rechte und Pflichten im Rahmen des Zeichnungsvertrags ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist null und nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden ist keine Partei berechtigt, ihre Zustimmung zu einer vollständigen oder teilweisen Abtretung durch oder zwischen ihren jeweiligen Unternehmensstrukturen aufgrund einer Fusion, Konsolidierung oder eines Verkaufs zurückzuhalten, zu bedingen oder zu verzögern.

16.3. Fortbestehen. Abschnitte dieses Abonnementvertrags, die aufgrund ihrer Bestimmungen eine Erfüllung nach der Beendigung oder dem Ablauf dieses Abonnementvertrags erfordern, bleiben, soweit nach lokalem Recht zulässig, bestehen. Zu diesen Abschnitten gehören Abschnitt 1 (Definition), Abschnitt 7 (Vertraulichkeit), Abschnitt 8 (Geistiges Eigentum), Abschnitt 10 (Gewährleistungen), Abschnitt 13 (Entschädigungen) und Abschnitt 16 (Sonstiges).

16.4. Gesamter Vertrag. Dieser Abonnementvertrag, das Bestellformular für das Abonnement und ggf. ein Datenverarbeitungsvertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen SCW und dem Kunden dar. Er ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen und alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder aktualisiert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Abonnementvertrags und dem Abonnement-Bestellformular hat das Abonnement-Bestellformular Vorrang. Um Zweifel auszuschließen, haben abweichende Bedingungen oder zusätzliche Bedingungen eines vom Kunden bereitgestellten Bestellscheins oder eines ähnlichen Formulars keine Wirkung, selbst wenn sie von den Parteien nach dem Datum dieses Vertrags unterzeichnet oder akzeptiert wurden.

16.5. Verzicht. Ein Verzicht auf eine Verletzung dieses Abonnementvertrags gilt nicht als Verzicht auf eine andere Verletzung, und ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist.

16.6. Trennbarkeit. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieses Abonnementvertrags für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklären, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und die Parteien werden diesen Abonnementvertrag so ändern, dass der gestrichene Abschnitt so weit wie möglich in Kraft tritt.

16.7. Gegenstücke. Dieser Zeichnungsvertrag kann in mehreren Ausfertigungen, auch in elektronischer Form, ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.

16.8Keine Drittbegünstigten. Nichts in diesem Zeichnungsvertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll oder wird einer anderen Person als den Parteien und den jeweiligen Nachfolgern oder zulässigen Rechtsnachfolgern der Parteien irgendwelche Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten übertragen.

16.9Benachrichtigungen. Jede Mitteilung, Anfrage, Forderung oder sonstige Mitteilung, die in diesem Abonnementvertrag erforderlich oder zulässig ist, bedarf der Schriftform, bezieht sich auf diesen Abonnementvertrag und ist wirksam: (a) bei persönlicher Übergabe, (b) vier (4) Werktage nach Versand per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein und vorausbezahltem Porto, (c) zwei (2) Werktage nach Hinterlegung bei einem Expresskurier mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder (d) bei Versand per elektronischer Post. Alle Mitteilungen werden an die unten angegebene Adresse oder an eine andere, von einer Partei schriftlich angegebene Adresse gesendet. Wenn an SCW: Attn: CEO , 265 Franklin Street, Suite 1702, Boston, MA 02110 United States of America; per E-Mail: legal@securecodewarrior.com mit einer Kopie an die Rechtsabteilung: E-Mail: contracts@securecodewarrior.com.

16.10 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet im Rahmen dieses Abonnementvertrags (und ihre Leistungen sind im Rahmen dieses Abonnementvertrags entschuldigt) aufgrund eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, wenn SCW seine Verpflichtungen erfüllt) aufgrund von Streiks, Engpässen, Aufständen, Aufruhr, Terrorismus, fortgeschrittenen anhaltenden Bedrohungen, Bränden, Überschwemmungen, Stürmen, Explosionen, Erdbeben, Internetausfällen, höherer Gewalt, Krieg, staatlichen Maßnahmen oder anderen Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. SCW wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Erbringung der betroffenen Leistungen so bald wie möglich nach solchen Ereignissen wieder aufzunehmen.

Die nachstehenden UNTERSCHRIFTEN bestätigen die Zustimmung beider Parteien zu den Bedingungen dieses Abonnementvertrags.

Mit der Unterzeichnung oder Annahme durch bevollmächtigte Unterzeichner stimmt jede Partei zu, dass die Bedingungen dieses Abonnementvertrags eine rechtsverbindliche und durchsetzbare Vereinbarung zwischen ihnen darstellen:

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Rechtlicher Name des Kunden Secure code Warrior [Inc/Limited/Pty Ltd]
Signatur
Name
Titel
Datum

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